Keine sechs Monate Wartezeit für posttraumatische Störungen
Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn Beschwerden nach einem Drohanruf auf der Arbeit nach einem halben Jahr auftauchen und erst Jahre später geltend gemacht werden (Landessozialgericht/LSG Baden-Württemberg, Az. L 10 U 129/23 agi022403).
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